Modell - Ganztagsschule (in offener Form)
Hauptfeld eines Schulbetriebs ist der Unterricht (Pflicht- und Wahlpflichtunterricht), der zeitumfänglich nach Stundentafel und inhaltlich nach Lehrplänen des jeweiligen Bundeslandes erteilt wird. Neben diesem Unterricht, an dem der Schüler verpflichtend teilnehmen muss (Schulpflicht - nach Schulbesuchsverordnung) kann er entsprechend Alter und Interessenlage vom Wahlunterrichtsangebot und von einer sich anschließenden, mit dem Unterricht der Schule harmonisierten Betreuung Gebrauch machen.
Diese Verbindung stellt nicht nur auf den Bedarf von Eltern ab, die während ihrer Arbeitszeit eine Betreuung für ihr Kind benötigen, sondern – wer mehr und gründlicher lernen will, braucht dafür auch mehr Zeit, Mitschüler und Partner, die unterstützen oder – ganz einfach da sind.
Deshalb bietet die ASG insbesondere für Grundschulen neben dem Unterricht, verlässliche, kompetente Betreuung –eingeschlossen Mittagsverpflegung- an.
Die Betreuung hat dabei inhaltliche Schwerpunkte wie
Diese Verbindung stellt nicht nur auf den Bedarf von Eltern ab, die während ihrer Arbeitszeit eine Betreuung für ihr Kind benötigen, sondern – wer mehr und gründlicher lernen will, braucht dafür auch mehr Zeit, Mitschüler und Partner, die unterstützen oder – ganz einfach da sind.
Deshalb bietet die ASG insbesondere für Grundschulen neben dem Unterricht, verlässliche, kompetente Betreuung –eingeschlossen Mittagsverpflegung- an.
Die Betreuung hat dabei inhaltliche Schwerpunkte wie
- Lernaufgabenbetreuung (anstelle Hausaufgaben) bedeutet, dass der Schüler alle Aufgaben erledigt hat, wenn er die Schule verlässt. Wie Sie trotzdem Einfluss nehmen und aktuell „dranbleiben“ können, erläutern wir in den Informationen, die Sie nach Registrierung und Anmeldung eines Schülers unter dem Stichpunkt LER (Lern-Erfolg-Reflexion) erhalten, einem Projekt, das wir aus langjähriger Erfahrung im Ganztagsschulbetrieb entwickelt haben.
- Lernstudios und Lernwerkstätten in denen konkret und individuell auf den Bedarf des Schülers zugeschnitten, eine ggf. erforderliche Förderung oder auch eine Unterstützung in der Verstetigung von Interessen und die Entwicklung von Begabungen erfolgen kann.
- Interessengemeinschaften, die entsprechend Nachfragen und Möglichkeiten angeboten werden und die, in jedem Fall durch interessantes Arbeiten das Ziel der Grundschule unterstützen.
- Betreute Freizeit, in der der Schüler Kind ist und mit Freunden seinen Interessen nachgehen kann.
Im Ganztagsschulvertrag heißt es u.a.:
§ 13 Ganztagsschule/Ferienbetreuung
(1) Grundschulen der ASG sind als Ganztagsschulen konzipiert und organisiert; d.h. die schulische Ausbildung nach Unterrichtsstundenplan wird durch die mit diesem Vertrag vereinbarte Betreuung in einem pauschalen Mindestumfang von 3 Stunden unterrichtstäglich in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 und von 2 Stunden unterrichtstäglich in den Jahrgangsstufen 5 und 6 unterstützt, sodass ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule von 8 Zeitstunden an allen Unterrichtstagen für TN grundsätzlich verpflichtend ist, um die Ausbildungsziele optimal erreichen zu können.
Werden Betreuungsleistungen durch Dritte finanziell unterstützt, richten sich Mindestumfang und Vergütung erforderlicher Betreuungsleistungen um den Aufenthalt von 8 Stunden zu realisieren ggf. nach den Bedingungen der zuständigen Behörden.
Die Vergütung der Betreuungsleistungen richtet sich – aus Gründen der Nutzung von öffentlichen Zuschüssen - nach den Bestimmungen der Gemeinde, in der sich die Schule befindet.
Ist eine größerer Zeitumfang an Betreuung als 8 Stunden erforderlich, kann das jederzeit als eine sog. Weitere Leistung ohne Nachfrage bei uns gebucht werden. Auch diese Informationen erhalten Sie nach Anmeldung eines Schülers.
Ferienbetreuung
Soll das Kind auch während eines Teils der Ferien betreut werden, muss das – ebenfalls über das Verfahren der Buchung von Weiteren Leistungen – angezeigt werden.
Verpflegungsversorgung
Auch die Verpflegungsversorgung ist Bestandteil des Ganztagsschulvertrags und wird dort im § 13 (6) grundsätzlich geregelt.
(6) Die Versorgung mit einer Mittagsmahlzeit wird über ein Bestell- und Abrechnungssystem, verfügbar über Internet, individuell wählbar und nach Wahl des Angebotes in der Schule bereitgestellt und nach angegebenen Preisen des Lieferanten und diesem gegenüber vergütet.
Werden Mittagsmahlzeiten nicht bestellt, kann es während der Mittagspause keinen Anspruch auf Aufenthalt in der Mensa geben.
Zukäufe zu den Mahlzeiten können an den Ausgabetheken getätigt werden.
§ 13 Ganztagsschule/Ferienbetreuung
(1) Grundschulen der ASG sind als Ganztagsschulen konzipiert und organisiert; d.h. die schulische Ausbildung nach Unterrichtsstundenplan wird durch die mit diesem Vertrag vereinbarte Betreuung in einem pauschalen Mindestumfang von 3 Stunden unterrichtstäglich in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 und von 2 Stunden unterrichtstäglich in den Jahrgangsstufen 5 und 6 unterstützt, sodass ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule von 8 Zeitstunden an allen Unterrichtstagen für TN grundsätzlich verpflichtend ist, um die Ausbildungsziele optimal erreichen zu können.
Werden Betreuungsleistungen durch Dritte finanziell unterstützt, richten sich Mindestumfang und Vergütung erforderlicher Betreuungsleistungen um den Aufenthalt von 8 Stunden zu realisieren ggf. nach den Bedingungen der zuständigen Behörden.
Die Vergütung der Betreuungsleistungen richtet sich – aus Gründen der Nutzung von öffentlichen Zuschüssen - nach den Bestimmungen der Gemeinde, in der sich die Schule befindet.
Ist eine größerer Zeitumfang an Betreuung als 8 Stunden erforderlich, kann das jederzeit als eine sog. Weitere Leistung ohne Nachfrage bei uns gebucht werden. Auch diese Informationen erhalten Sie nach Anmeldung eines Schülers.
Ferienbetreuung
Soll das Kind auch während eines Teils der Ferien betreut werden, muss das – ebenfalls über das Verfahren der Buchung von Weiteren Leistungen – angezeigt werden.
Verpflegungsversorgung
Auch die Verpflegungsversorgung ist Bestandteil des Ganztagsschulvertrags und wird dort im § 13 (6) grundsätzlich geregelt.
(6) Die Versorgung mit einer Mittagsmahlzeit wird über ein Bestell- und Abrechnungssystem, verfügbar über Internet, individuell wählbar und nach Wahl des Angebotes in der Schule bereitgestellt und nach angegebenen Preisen des Lieferanten und diesem gegenüber vergütet.
Werden Mittagsmahlzeiten nicht bestellt, kann es während der Mittagspause keinen Anspruch auf Aufenthalt in der Mensa geben.
Zukäufe zu den Mahlzeiten können an den Ausgabetheken getätigt werden.